AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bedingungen
Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Führerprüfung. Die Fahrschule verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den genannten Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemäße Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.
Gewährleistung
Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz der zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht benötigten Bewilligung und wird die Ausbildung nach den neusten methodisch-didaktischen Kenntnissen durchführen.
Lektionsdauer
Eine Lektion dauert 50 Minuten. Eine Doppellektion dauert 100 Minuten. In dieser Zeit sind allfällige Instruktionen, Erläuterungen und Schlussbesprechung inbegriffen. Ein gültiger Lernfahrausweis ist während jeder Fahrstunde mitzuführen.
Fahrzeug
Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug (Doppelpedale und Fahrlehrerspiegel) erteilt. Ausnahmsweise kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Panne etc.). Der Tarif pro Lektion vermindert sich deswegen nicht.
Absenzen
Vereinbarte Lektionen müssen mindestens 48 Stunden im Voraus telefonisch abgemeldet werden. SMS oder E-Mails können nicht akzeptiert werden. Bei nicht fristgerechter Abmeldung wird die reservierte Zeit in Rechnung gestellt. Bei Verspätungen ist die Ender’s Fahrschule umgehend telefonisch zu benachrichtigen. Die verlorene Zeit geht grundsätzlich zu Lasten des Fahrschülers. Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin wird die vereinbarte Zeit vollumfänglich in Rechnung gestellt. Für gebuchte Kurse (Verkehrskunde, Nothelfer), die innerhalb von weniger als fünf Tagen vor Kursbeginn abgesagt werden, belasten wir 100% des Kurspreises. Die Fahrschule behält sich das Recht vor, Kurse mit weniger als drei Teilnehmenden abzusagen. Bei unentschuldigten Absenzen infolge Unfall oder Krankheit ist der Fahrschule ein Arztzeugnis vorzulegen.
Bussen
Bussen, die eindeutig durch das Verschulden des Fahrschülers verursacht werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Fahrschülers.
Alkohol, Medikamente und Drogen
Der Fahrschüler verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Führen eines Fahrzeuges einzuhalten. Bei Verdacht auf Alkohol, Drogenmissbrauch, Medikamenteneinfluss behält sich 
Ender’s Fahrschule vor, die Fahrstunde zu verweigern oder abzubrechen. Diese wird vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Fahrschüler-Versicherung inkl. Administrativpauschale
Der Fahrschüler ist während des praktischen Unterrichts, sowie während der praktischen Führerprüfung durch Ender’s Fahrschule bei der Basler Versicherung versichert. Ein einmaliger Unkostenbeitrag von Fr. 100.- wird spätestens vor der zweiten Fahrstunde erhoben. Die Versicherung behält sich jede Gewährleistung vor, wenn der Fahrschüler unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss steht oder übermüdet ist.
Zahlungsbedingungen
Einzel-/Doppellektionen sind bar und vor oder nach der Fahrstunde zu bezahlen. Abonnemente sind ebenfalls bar oder per EZ-Schein im Voraus zu begleichen. 
Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Firmensitz von Ender’s Fahrschule. Ender’s Fahrschule behält sich das Recht vor, diese AGB für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen.